INQA-Coaching

INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Die Themenfelder sind: Führung, Diversity, Gesundheit und Kompetenz.

Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Quelle: G.I.B. NRW

In der Märkischen Region stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen der Beratungsstelle der G.I.B. NRW zur Verfügung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

INQA-Coaching wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

 

Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke

Volker Steinecke

Regionalagentur

Tanja Zurl

Tanja Zurl

Regionalagentur, Kompetenzzentrum Frau & Beruf

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